Die Welt geht unter

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bankgeheimnis datenschutz verwendungszweck

Ein Verwendungszweck für die Verwendungszweck-Zeile

Schon mal die Zeilen in der Überweisung gesehen, die sich Verwendungszweck nennen? Ist es gesetzlich vorgeschrieben, da etwas einzutragen? Kann man da auch Unsinn eintragen? Was passiert wenn man dort "Waffen/Drogen/Kinderpornografie \ Die Familie dankt dir einträgt" ?

Ich denk mal die Bank wird die Behörden alarmieren und nach dem es festgestellt worden ist, dass es nur ein Witz war, wird man dann wegen Irreführung verklagt? Wo bleibt das Bankgeheimnis?

Was passiert wenn man mit einem Freund das gesamte "Mein Kampf" Text einzeln nach und nach per Überweisung hin und her schickt? Wird man dann wegen volksverhetzender Äusserungen verklagt? Wie sieht es aus wenn ich die "Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace" rumschicke? Muss ich vielleicht Gebühren für Verursachung unnötiger Arbeit bezahlen?

Thursday, December 7. 2006
Posted by in Datenschutz
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